Anfang 2011 gab es einen Erlass, dass künftig Lichtkunstwerke (also Kunstwerke, die mittels Lichtquellen ihre Aussagekraft entwickeln) bloße Wandleuchten sind, und sie daher mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belegen sind. Bereits für Fotokunst gilt ja schon der höhere Mehrwertsteuersatz von 19 % (für Kunst ist es 7 %). Da wird ein Werk von Gursky gleichgesetzt mit dem Portraitfoto eines Passbildfotografen. So ging auch diesmal ein…
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