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Beamer

Die Umstellung von der Dia- auf die digitale Projektion ist in deutschen Hörsälen inzwischen weitgehend abgeschlossen. Die Unkenrufe der Traditionalisten, wir würden damit freiwillig und ihn Not ein Medium abschaffen, das bessere Resultate liefert als das neue, verhallten weitgehend ungehört. Das ist eigentlich erstaunlich. Denn so ganz falsch ist der Einwand nicht. Das mit dem Beamer projizierte Bild ist zwar entschieden heller und brillanter, aber in der Auflösung liegt es weit unter dem Dia – was insbesondere der Vortragende selber bemerkt, der normalerweise sehr nahe an der Projektion dran steht.

Dabei gibt es durchaus Beamer mit höherer Auflösung. Projiziert der Standardbeamer 1024 x 768 Punkte (also knapp 800.000), ist zur Zeit mit einer Auflösung von 1900 x 1200 das obere Ende der Fahnenstange erreicht. Das sind über 2.200.000 Punkte, also fast dreimal so viele wie beim Standard. Das Ergebnis ist ungleich detailschärfer. Dass in den Universitäten solche Geräte kaum verbreitet sind, hängt erstens mit dem Unwissen der Verantwortlichen zusammen, zweitens mit der Neigung der Verwaltungen, bei den typischen Beamer-Verwendungsweisen an Power-Point-Projektionen der Betriebswirte mit ihren allgegenwärtigen Diagrammen u.Ä. zu denken: Dort geht es nicht um Bildqualität, und die nomale Auflösung reicht völlig aus. Bei guter Argumentation müsste hier einiges zu erreichen sein, obwohl die besseren Beamer natürlich auch erheblich teurer sind.

1 Kommentar(e)

  • I. Blochel
    25.09.2009 15:04

    Beim Diaprojektor wird die hohe Auflösung allerdings benötigt, um auch Details betrachten zu können (interessant insbesondere für den dicht an der Projektion stehenden Vortragenden, der seine Abbildungen aber ohnehin kennen sollte; weniger für entferntere Zuschauer - aus meinem Studium erinnere ich zahlreiche "Wenn Sie jetzt hier stünden, wo ich stehe, könnten Sie deutlich erkennen, dass die Gewandfalte zur Rechten..."-Situationen).

    In ein digitales Bild kann man hineinzoomen - für die Zuschauer ist das allemal erquicklicher, sofern der Vortragende über eine hochaufgelöste Bildvorlage verfügt.

    Dieser Umstand könnte das Ausbleiben von Klagen evtl. erklären.

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