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Max Beckmann: Digitales Werkverzeichnis im Internet zugänglich

Anja Tiedemann

Seit 15. Januar 2021 ist das neue Werkverzeichnis der Gemälde von Max Beckmann online. Unter http://beckmann-gemaelde.org stehen die 843 Gemälde des Künstlers weit überwiegend mit farbiger Abbildung zur Verfügung.

Die Werke sind verknüpft mit rund 10.450 Datensätzen: 5.100 Publikationen, 1.350 Ausstellungen, 2.500 Personen, 1.100 Institutionen, 270 Auktionen und 130 Archivmaterialien. Vielfältige Sortier- und Filterfunktionen bieten raschen und zuverlässigen Zugriff auf umfangreiche Rechercheergebnisse. Weltweit zugänglich und kostenfrei nutzbar dient das digitale Verzeichnis der Forschung, bietet aber auch interessierten Kunstliebhabern eine attraktive Plattform.

In Auftrag gegeben wurde der Catalogue Raisonné von der Kaldewei Kulturstiftung, Ahlen. Auf der Grundlage des Werkverzeichnisses der Gemälde von Barbara und Erhard Göpel bearbeiteten und ergänzten die Kunsthistorikerin Dr. Anja Tiedemann und ihr Team die vorliegenden Daten. Von Tiedemann stammte auch das Gesamtkonzept, das nach ihren Vorstellungen programmiert wurde. Der Online-Katalog wird künftig regelmäßig aktualisiert und ständig weiterentwickelt.

Zu diesem Zweck finanziert die Kaldewei Kulturstiftung der Hamburger Kunsthalle eine Personalstelle und hat bereits weitere Mittel für die Beckmann-Forschung zur Verfügung gestellt. Ausgehend von dem nun an der Hamburger Kunsthalle angesiedelten Projekt, begründet das Museum zudem das Beckmann Forum: Im engen, internationalen Austausch mit Museen, Archiven, Universitäten und ausgewählten Experten wird es in den kommenden Jahren ein lebendiges Forschungszentrum für den Künstler Max Beckmann sein.

Mitte Februar 2021 erscheint ein auf dem digitalen Werkverzeichnis basierender Œuvre-Katalog mit großformatigen Abbildungen. Er enthält ausschließlich nicht veränderliche Informationen zu den Gemälden, aber auch Auszüge aus den Tagebüchern Max Beckmanns und seiner Frau Mathilde. QR-Codes führen direkt zum Online-Katalog.

 

 

2 Kommentar(e)

  • Felix Stenert
    12.03.2021 10:20
    Enttäuschend

    Vielen Dank, Georg Schelbert, für diesen wichtigen Kommentar und den Hinweis auf den Thread von Christof Schöch. Die Galerie Thomas in München hatte mir mitgeteilt, dass der Onlinekatalog eine Betaversion wäre. Anja Tiedemann hat inzwischen klargestellt, dass die derzeitige Fassung das endgültige Layout ist.
    In der vergangenen Woche ist das gedruckte Werkverzeichnis eingetroffen – mehr als EUR 1.000 teuer. Dass die Nachfrage wohl eher verhalten ist, zeigt die Subskriptionsfrist verlängert wurde. Beileibe nicht alle Sammler*innen und Einrichtungen, die einen oder mehrere Beckmänner besitzen, haben bestellt. Zwei schwere in Leder gebundene Wälzer und ein Heft. Werkverzeichnisse anderer Künstler sind meistens deutlich günstiger. Bei Beckmann kann man eine gewisse Popularität erwarten und auch wenn man mit Werkverzeichnissen selten Geld verdient, wäre eine günstigere Verlagsausgabe m.E. idealer gewesen. So hätten auch Institutionen im In- und Ausland die Gelegenheit gehabt, das Werk über den Buchhandel zu beziehen. Über QR-Codes gelangt man zum Katalogeintrag. Die Darstellung ist allerdings nur bedingt responsiv und alles andere als state-of-the-art. – Letztlich wurde die eine Chance vertan. Das es auch anders geht, zeigt das frei zugängliche Cezanne-Werkverzeichnis.

  • Georg Schelbert
    18.02.2021 11:46
    Großartig, aber in manchen Punkten leider halbherzig...

    Ein Beckmann-Werkverzeichnis online ist eine großartige Sache. Einige Elemente (insbes. den Umgang mit den Abbildungen betreffend), sind aber doch etwas unbefriedigend. Emfpehle hierzu auch den Twitterthread von Christof Schöch (Center for Digital Humanities Trier): https://twitter.com/christof77/status/1350812684468572160. Auszug: "Die Abbildungen werden mit bescheidener Auflösung, unpraktischer Lupenfunktion, (umgehbarer) Abspeicher-Blockierung und einem störenden Wasserzeichen verfügbar gemacht." Warum es der community immer wieder so schwer machen, v.a. wenn es letztlich (Screenshots) doch nie einen Kopierschutz gibt und dieser auch urheberrechtlich ungerechtfertigt wäre?

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