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Schlaglicht: Den Menschen gewidmet – Ein unveröffentlichtes Manuskript von Heinrich Sebastian Hüsgens Verzeichnis aller Kupfer- und Eisenstiche Albrecht Dürers
Mit dem Nachlass des Bamberger Sammlers und Kunstgelehrten Joseph Heller (1798–1849) ging die heute kaum bekannte Abschrift eines 1798 von Heinrich Sebastian Hüsgen (1745–1807) verfassten Manuskripts in den Bestand der Königlichen Bibliothek (heute Staatsbibliothek) Bamberg über.
Der Frankfurter Kunstschriftsteller hatte das „Bedürfnis [nach] einer verbesserten neuen Auflage“ seines bereits 1778 erschienenen Dürer-Verzeichnisses (vgl. Hüsgen 1778). Diese sollte weder einem ganz neuen Plan folgen noch sich nur durch Verbesserungen und Zusätze von der Urausgabe unterscheiden. In der „Vorerinnerung“ des sogenannten Menschen-Spiegels schreibt Hüsgen über seine Konzeptfindung: „Mein damaliger Vortrag misfiel mir, und für der trockenen Art des Katalogs ekelte mir auch.“ Ziel der Erweiterung war es, „ihn nicht nur unterrichtend, sondern auch unterhaltend zu machen“ (vgl. Abschrift des Menschen-Spiegels 1798, Bl. 2r).
Das Inhaltsverzeichnis und die Nummerierung folgen der 20 Jahre zuvor veröffentlichten und nicht nur in der frühen Dürer-Forschung viel herangezogenen Druckausgabe. Hüsgen erweiterte allerdings um die Rubriken „Ohne das Zeichen Dürers“ und „Nach A Dürers Gemälden, Zeichnungen und Holzschnitten“. Als unterhaltsame Komponente ergänzte er die Werktitel und Beschreibungen erzählerisch; so findet sich als No. 75 Agnes Dürern oder Die Hexe (vgl. Bl. 38v), No. 77 Hansel und Gretel (vgl. Bl. 39v) oder No. 88 Wilhelm Tell als Gefangener (vgl. Bl. 45r). Interessant ist außerdem die ungewöhnliche Unterteilung in „Heilige“ und „Heiliginnen“ (vgl. Bl. 66r).
Nach Hüsgens Tod im Jahr 1807 wurde das noch immer unveröffentlichte Manuskript zusammen mit dem zum Zwecke des Vorkaufs aus der Nachlass-Auktion genommenen Dürer-Konvolut an den Frankfurter Juristen und Sammler Johann Friedrich Heinrich Schlosser (1780–1851) verkauft. Dieser schrieb im Juli 1821 an Heller, der bereits Material für seine ab 1827 erscheinende Dürer-Monografie sammelte, von Hüsgens Plan das 1778er Verzeichnis in ein „moralisch-politisches Lesebuch“ umzuwandeln. Zudem berichtete er, dass das Manuskript nach Fertigstellung unter Abnahme des Druck-Versprechens zunächst veräußert wurde. Jahre später verlangte Hüsgen es unter Rückgabe des Honorars zurück, da der einstige Käufer es für sich behielt (vgl. Brief von Schlosser an Heller, dat. 20.07.1821). Schlosser selbst verlieh es als Bereicherung von dessen Dürer-Forschungen an Heller, der die heute in der Staatsbibliothek Bamberg aufbewahrte Abschrift anfertigte.
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Dr. Franziska Ehrl
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