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Rückschlag beim Urheberrecht

Über die Klage des Reiss-Engelhorn-Museums gegen die wikimeida-foundation ist hier schon berichtet worden. Jetzt hat doch tatsächlich ein Berliner Gericht dem Kläger Recht gegeben! Ich will hier nicht auf Einzelheiten zurückkommen, die ja in dem genannten Artikel stehen. Aber damit setzt sich die deutsche Gerichtsbarkeit von der internationalen Praxis ab und gefährdet, wenn alle Stricke reißen, jede Form von moderner Berichtserstattung im Internet, so weit es um kunsthistorische Inhalte geht! Hierzu darf ich vor allem auf die umfangreichen Kommentare von Grischka Petri zu einem anderen Artikel auf diesem blog verweisen. Ich wünsche dem von der wikimedia-foundation angestrengten Revisions-Verfahren auf jeden Fall viel Erfolg - im Interesse der Kunstgeschichte.

2 Kommentar(e)

  • Hubertus Kohle
    29.06.2016 16:00
    Hier ist der VDK

    Lieber Herr Hofbauer,
    danke für das Vertrauen, aber hier ist doch eigentlich eher der VDK gefragt. Ich schreibe mal den Vorsitzenden an!

  • Michael Hofbauer
    29.06.2016 15:04
    Petition gegen "Urheberrechte auf Reproduktionsfotografie"

    Es bedarf dringend der Einsicht deutscher Gerichte, dass mithilfe von "Leistungsschutzrechten" auf Reproduktionsfotografie (es geht dabei um das Abbilden und nicht um eine beabsichtigte Schöpfungshöhe) dem ursprünglichen Gedanken eines Schutzes geistiger Leistung (von Fotografen) ein Bärendienst erwiesen wird. Bildagenturen wie die der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bpk, https://www.preussischer-kulturbesitz.de/service/fotos-fuer-kommerzielle-nutzungen.html sollten zur Förderung der Forschung Bilddaten kostenlos weitergeben und sich nicht auf vermeintlich abgetretene Nutzungsrechte berufen und Wissenschaftler verklagen (wie in meinem Fall geschehen).
    Ich schlage eine Petition unter Federführung von Hubertus Kohle vor und hoffe auf einen Schneeballeffekt!!!!

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