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Panoramafreiheit in Gefahr

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Immer wieder wird betont, dass existierende Urheberrechtsfassungen mit der Wirklichkeit des Internets nicht zu harmonisieren sind. Ganz offensichtlich müssen hier Sonderregelungen her, wenn man nicht alle möglichen Web-Produzenten kriminalisieren will. Und was passiert? Das genaue Gegenteil von dem, was eigentlich nötig wäre. So jetzt bei der sogenannten Panoramafreiheit, die im Rahmen der Angleichung unterschiedlicher Urheberrechte in Europa abgeschafft werden soll. Panoramafreiheit meint die in einer Reihe von europäischen Ländern (u.a. Deutschland und Großbritannien) vorhandene Einschränkung der Urheberrechtes, mit der die Darstellung von Objekten im öffentlichen Raum ohne ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Bei gewerblicher Nutzung soll das in Zukunft verhindert werden, so wie jetzt schon etwas in Frankreich. Aber was ist schon gewerblich? Wer den Eiffelturm in seinem Urlaubsblog abbildet, dürfte in Zukunft Opfer dieser ekelhaften Schmarotzergruppe der Abmahnanwälte werden, weil schon hier eine gewerbliche Nutzung nicht auszuschließen ist. Und was das etwa für kunsthistorische Datenbanken mit Architektur-Abbildungen oder die Wikipedia bedeutet, muss ja wohl nicht eigens betont werden.

Unterschreiben gegen die schon in knapp zwei Wochen im EU-Parlament anstehende Gesetzesregelung kann man hier Und die wikipedia hat eine Initiative gestartet, über die man hier Genaueres erfahren kann

3 Kommentar(e)

  • Hubertus Kohle
    06.07.2015 18:13
    Ein Hoch ...

    ...auf den VDK!

  • Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. (MG)
    02.07.2015 17:51
    Offener Brief: Einschränkung der Panorama­freiheit

    Siehe auch:
    http://www.kunsthistoriker.org/offener_brief_panoramafreiheit.html

    • Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. (MG)
      07.07.2015 09:13
      Panorama­freiheit

      Aus den zahlreichen Antworten der Parlamentarier an uns scheint sich bezüglich der Panoramafreiheit die Tendenz abzuzeichnen, dass der betreffende Absatz gänzlich aus dem Initiativbericht herausgestrichen wird. Darauf haben sich nach langen und harten Verhandlungen die politischen Fraktionen des Europäischen Parlaments offenbar geeinigt. Was die spätere genauere Ausarbeitung der Grundlagen für das europäische Urheberrecht betrifft, so wird man ein wachsames Auge auf die weiteren Planungen für die endgültigen Gesetzesvorschläge haben müssen, da es sich zunächst lediglich um einen nicht-legislativen Initiativbericht als Empfehlung zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des europäischen Urheberrechts handelt.

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