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Lichtkunst oder Wandleuchten

Anfang 2011 gab es einen Erlass, dass künftig Lichtkunstwerke (also Kunstwerke, die mittels Lichtquellen ihre Aussagekraft entwickeln) bloße Wandleuchten sind, und sie daher mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belegen sind. Bereits für Fotokunst gilt ja schon der höhere Mehrwertsteuersatz von 19 % (für Kunst ist es 7 %). Da wird ein Werk von Gursky gleichgesetzt mit dem Portraitfoto eines Passbildfotografen.

 

So ging auch diesmal ein Aufschrei durch den Kunsthandel. Gerade erschien in der Zeitung des Deutschen Kulturrats ein Artikel von Birgit Maria Sturm, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Galerien und Kunsthändler, der sich diesem beamtlichen Irrsinn widmet.

 

Sie fragt: "Ob es eine nachträgliche Strafaktion gegen Künstler sei, die vor nicht allzu langer Zeit massiv gegen die Abschaffung der Glühbirne an und für sich protestiert haben? Wie man herausragenden Künstlern unserer Zeit – Martin Creed, Bill Viola, Olafur Eliasson und vielen anderen – erklären soll, dass ihre Werke allein durch die Nutzung von Lichtquellen steuerlich nicht mehr als Kunstwerke anerkannt werden? Wie es sich mit Kunstobjekten verhält, die aus einem Materialmix bestehen – ob dann anteilmäßig unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten? Fragen über Fragen – und das Bundesfinanzministerium ist außerstande, sie zu beantworten. In einem Schreiben an den Galeristenverband teilt das BMF lediglich mit, dass für die steuerliche Bewertung  'die Umstände des Einzelfalls maßgebend' sind."

 

Treffend schreibt sie, dass "der Kunstbegriff der Finanz- und Zollbehörden in vormodernen Zeiten, bei Marmor, Bronze und Öl auf Leinwand stecken geblieben" sei. Dieser Einschätzung kann man nur zustimmen. Ich erinnere mich an eine Situation mit badischen Zollbeamten, die ein über 8 Meter langes Oxidation-Painting von Andy Warhol begutachten sollten. Deren völlige Unkenntnis war zum Haareraufen. Es war gar nicht so einfach, diese vom Kunstwert zu überzeugen. Dabei handelte es sich ja immerhin um ein Werk auf Leinwand.

1 Kommentar(e)

  • Gut, wobei ich die Behörden ein wenig schon verstehe, wenn ich die großangelegten Projekte von Unternehmern in diesem Bereich sehe. Wer will da nicht mit am Gewinn beteiligt sein? Gerade sah ich mir die entsprechende Seite (Kunst und Events) von OSRAM im Internet an: "Seven Screens" vor dem Münchner Hauptsitz, "Moving Lines" vor der Fraunhofer Gesellschaft, Bayerische Versicherungskammer, Swiss Re usw. Also, da kommt schon einiges zusammen, sieht sehr gut aus und die Grenzen sind fließend.

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