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19th century art worldwide ...

... ist eine Zeitschrift, die es geschafft hat, ihre online-Existenz mit hoechsten Qualitaetsanspruechen zu verbinden. Sie existiert seit nunmehr fast 10 Jahren, wird auch von prominenten Autorinnen und Autoren beliefert, veroeffentlicht wissenschaftliche Aufsaetze wie Rezensionen und macht einen inhaltlich wie erscheinungsmaessig frischen Eindruck. Sicher, die Publikationsweise ist einigermassen konventionell und duerfte den Anforderungen von echten semantic-web-Adepten nicht genuegen, aber hier wird doch dem Fach ein unschaetzbarer Dienst erwiesen, weil mit grossem Engagement und Zielstrebigkeit, dabei ganz unaufgeregt eine neue inhaltliche wie mediale Perspektive aufgezeichnet wird, an die es sich mehr und mehr gewoehnen werden muss. Dass hier der Ansatz einer globalen wie digitalen Ausrichtung gewaehlt wird, scheint mir besonders interessant, obwohl eine deutliche Europalastigkeit natuerlich nicht zu uebersehen ist. Ich wuensche dieser Zeitschrift noch ein langes Leben. Auch Sie koennen das tun, indem Sie sie intensiv nutzen!

14 Kommentar(e)

  • Ioana Herbert
    03.04.2011 08:14

    Maler, Auftraggeber und Stecher über 200 Jahre tot.

    http://bpkgate.picturemaxx.com/preview.php?WGSESSID=cbc714b79589e9bfdd2e3e4ecd5a3559&UURL=fb30f5e64d23a28713b85f937dfd1342&IMGID=10007706

  • Danke schön! Vielleicht klingt es etwas simpel, aber ich frage mich, wieso mit dem UrhG die Reproduktionen geschützt werden sollen? Das ist doch ein Gesetz, das Kunstwerke schützen soll. Deshalb: was soll bitte unter der sehr umständlichen Formulierung in UrhG Teil 1 (Urheberrecht), Abschnitt 2 (Das Werk), §2 (Geschützte Werke), Punkt 5 (Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden) alles geschützt werden? Und warum? Warum steht da nicht einfach: "Fotografien" (die kann anno 2011 jeder von einer Reproduktion unterscheiden und die Grenzziehung wäre eindeutig) "und mit fotografischen Mitteln geschaffene Werke"? Wie gesagt, ich bin Laie und kann auf diesem weiten Feld der Rechtsprechung gar keine Vorschläge machen, aber vielleicht ist hier jemand in der Lage, mich aufzuklären. Vielen Dank!

  • Klaus Graf
    01.04.2011 23:49

    Nach US-Rechtsprechung (Bridgeman v. Corel s. en Wikipedia) ist es eindeutig, dass eine originalgetreue Reproduktion einer gemeinfreien Vorlage nicht schützbar ist, und so ist auch die herrschende Meinung in Deutschland. Wenn Lobbyisten das anders sehen oder Interessierte auf Kunstpostkarten ein Copyright drucken, ist das Copyfraud.

  • Ioana Herbert
    01.04.2011 20:08

    p.s.
    Wobei, an diesem Punkt einmal angelangt, es vielleicht aus weltanschaulichen Überlegungen heraus und in einem kunsthistorischen Blog sich lohnen würde, von der strengen Debatte um das Urheberrecht kurz abzusehen, inne zu halten und sich die Ironie des Schicksals in ihrer ganzen Breite zu vergegenwärtigen. Gerade die Kunsthistoriographie sieht sich genötigt auf eine Argumentation zurückzugreifen (jene des Urheberrechtlers Wilhelm Nordemann), die ihrem ideellen Grundpfeiler entgegen steht. "Originaltreue und individuelle Gestaltung schließen einander aus", heißt es auf http://archiv.twoday.net/stories/4850312/, zitiert nach Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 1987, S. 18. Das ist die "rettende" Formulierung, die erlauben soll, Reproduktionen nach zweidimensionalen Kunstwerken unentgeltlich anzufertigen und öffentlich zu verwenden. Okay, kann ich als Kunsthistorikerin nur sagen, da habe ich in meinem Studium bestimmt was falsch verstanden.

    :)

    Doch sicherlich, Spaß beiseite, die Sache ist nicht einfach!

  • Ioana Herbert
    01.04.2011 08:00

    Danke! Lichtverhältnisse (einheitlich), Farbgebung (automatisch), Ausschnitt (vorgegeben) - sicher keine "individuelle Gestaltung". Dennoch gibt es auf sämtliche Postkarten mit Kunstreproduktionen copyright...

  • Nr. 5 spricht von Lichtbildwerken; Reproduktionsfotografien sind meines Wissens aber keine Lichtbildwerke, sondern Lichtbilder, da gilt vermutlich

    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html

  • Hubertus Kohle
    01.04.2011 07:33

    http://archiv.twoday.net/stories/4850312/

  • Ioana Herbert
    01.04.2011 06:18

    Hier zu beachten Nr. 5:
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

    Und hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html

    Und hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html

  • Hubertus Kohle
    01.04.2011 06:05

    welches gesetz ist denn das genau?

  • Ioana Herbert
    31.03.2011 21:53

    Ich fürchte, dass selbst Reproduktionen von zweidimensionalen Kunstwerken oder von "Flachware", wie Sie sie nennen, nicht gemeinfrei sind. Mit der Entwicklung der Technologie ist es zwar nahezu absurd geworden - weil jeder Mensch (Fotograf, Angestellter, Bibliothekar oder was auch immer), der beispielsweise alte Buchgrafik einscannt Autorenrechte geltend machen kann -, aber es ist so. Vielleicht ist noch keiner drauf gekommen, oder es hat noch niemand geklagt, aber nach bestehendem Recht könnte jede Firma, die zwangsläufig auch Originale digitalisiert, Anspruch auf Tantieme haben. Auf allen Karten, die man irgendwo zu kaufen bekommt, ist das Copyrightzeichen drauf, egal, ob es Architektur, Skulptur, Malerei oder Grafik ist und egal, ob der Autor des Kunstwerks bereits 70 Jahre tot ist, oder nicht. Ich glaube, es ist inzwischen ein wenig absurd geworden, aber so viel ich weiß hat die Gesetze noch niemand entsprechend geändert.

  • Hubertus Kohle
    31.03.2011 09:36

    Mir scheint, die Vermutung, dass es ums Copyright geht, ist richtig. In einer Art vorauseilenden Gehorsams folgen wir haeufig einem Urheberrecht, das es mit Blick auf die von uns vermuteten Faelle gar nicht gibt. Nach meiner Kenntnis ist das in USA noch ausgepraegter als bei uns. Dass Flachware, die auf Kuenstler zurueckgeht, die laenger als 70 Jahre tot sind, gemeinfrei ist, scheint sich noch nicht so richtig rumgesprochen zu haben. Wohlgemerkt: Keine Architektur, keine Skulptur. Da wird dem reproduzierenden Fotografen eine kreative Leistung zugestanden, die bezahlt werden soll.

  • Martin de la Iglesia
    31.03.2011 09:22

    Interessant, daß auch diese Zeitschrift nicht auf PDF setzt. Die Debatte um dieses Format ist aber so heiß, daß ich, statt mir selbst die Finger daran zu verbrennen, lieber auf eine der Webseiten zum Thema "Beyond the PDF" verweise: http://biblionik.de/2011/01/28/beyond-the-pdf-oder-wege-zum-wissenschaftlichen-publizieren-2-0-und-zur-bibliothek-2-0/

    Was ich dagegen gar nicht verstehe: Warum lassen sich bei NCAW die Abbildungen noch nicht einmal auf Postkartengröße vergrößern? Gerade bei einer elektronischen Zeitschrift sollte das doch möglich sein. Oder liegt das an urheberrechtlichen Bedenken?

  • Hubertus Kohle
    30.03.2011 15:12

    Danke, lieber Herr Hohmann, ich habe es geaendert!

  • Georg Hohmann
    30.03.2011 12:21

    Der Link zur Zeitschrift scheint nicht korrekt zu sein. Die Zeitschrift findet sich hier:
    http://www.19thc-artworldwide.org/

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