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Google am Boden?

Da lachen doch die Hühner! Obwohl der Jubel der veröffentlichten Meinung grenzenlos ist, nachdem ein New Yorker Gericht den Vergleich mit der amerikanischen Authors Guild aus den Angeln gehoben hat. Einerseits ist dieses Urteil natürlich in der Tat willkommen zu heißen. Dass ein privatwirtschaftlich agierendes Unternehmen einfach das Urheberrecht missachtet, indem es Tatsachen schafft, ist nun wirklich nicht zu akzeptieren. Aber die Alternative ebenso wenig. Und die Alternative heißt: Es bleibt alles beim Alten. Die Verlage spielen sich weiterhin als Urheberrechtsbewahrer auf, obwohl es ihnen gar nicht um das Portemonnaie ihrer Autoren sondern ihr eigenes geht. Wäre es nicht schön gewesen, einen guten Teil der gesamten historischen  Pulizistik auf den Bildschrim rufen zu können? Vorbei der Traum. Jetzt müssen wir darauf warten, dass öffentliche Institutionen handeln. In dem Zusammenhang finde ich Robert Darnton's Idee, dass google den Bestand  an urheberrechtsfreien digitalisierten Büchern in öffentliche Obhut übergibt, interessant. Eigentlich natürlich die bessere Wahl, aber ich bin jetzt über 50, da wird's eng. Zuletzt habe ich erfahren, dass ein sehr großer Teil von Europeana von der Bayerischen Staatsbibliothek kommt. Erinnern Sie sich, die BSB hat mit google abgemacht, Veröffentlichungen bis ins späte 19. Jahrhundert hinein komplett in der Regie der Kalifornier zu digitalisieren. So schmückt sich dann der öffentliche Dienst mit den Leistungen der Privatwirtschaft!

2 Kommentar(e)

  • Ich glaube nicht, dass Google am Boden ist. Das ist, wenn ich das richtig sehe, ein auf lange Zeit angelegtes Projekt. Jeden Tag vergehen 70 Jahre nach dem Tod eines Autors und insofern gewinnt Google mit jedem Tag. Wenn man die gegenwärtigen Autoren dazu nimmt, die bereits auch oder zunehmend im OA veröffentlichen, werden Publizisten, mit denen Verlage fest rechnen können, immer weniger. Spätestens in ein paar Jahren ist das althergebrachte Verlagswesen Geschichte.

  • Orkus
    25.03.2011 08:20

    Und was wird dann mit google scholar geschehen?

    http://scholar.google.de/intl/de/scholar/about.html

    Zu berücksichtigen ist doch auch der Verwendungszweck.
    Nach deutschem Urheberrechtsgesetz sind Vervielfältigungen (so eben auch über ganze Datenbanken wie Google books oder scholar) für den privaten, für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch und für sonstigen eigenen Gebrauch erlaubt, solange sie nicht gewerblichen Zwecken dienen.

    UrhG § 53, 1.

    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

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